Bereits seit Mitte April durften Schleswig-Holsteiner*innen Gastronomie in den Außenbereichen genießen. Dank der seit Montag geltenden Lockerungen ist das nun auch wieder im Innenbereich von Gaststätten möglich. 

Dass Norddeutsche ein bisschen Schietwetter nicht stört, haben sie in den letzten Wochen mal wieder unter Beweis gestellt. Trotz des wechselhaften Frühlingswetters wurden Kaffee, Kuchen und Co. in den Außenbereichen der Gastronomie genossen – diese durften nämlich dank der Lockerungen bereits Mitte April öffnen. Seit dem 17. Mai dürfen Restaurants und Cafés in Schleswig-Holstein unter Auflagen nun aber auch wieder ihre Innenbereiche öffnen. (Für Hamburg sind diese Schritte um Pfingsten geplant.)

Gäste müssen entweder einen gültigen Corona-Test vorlegen oder eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung mitbringen, zum Beispiel den Impfausweis. Außerdem dürfen im Innenbereich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, draußen hingegen bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten. 

Darüber hinaus treten seit dem 17. Mai weitere Lockerungen in Schleswig-Holstein in Kraft, die auch Bereiche wie Kultur, Sport, private Kontakte und den Tourismus betreffen. Alle Änderungen können in der aktualisierten Landesverordnung hier nachgelesen werden. 

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