Bund und Länder haben erneut über Lockerungen in der Corona-Krise getagt. Gestern wurden die ersten neuen Regelungen bekannt gegeben. Neu ist daran vor allem, dass der Bund die Verantwortung für jegliche Beschränkungen zum großen Teil direkt an die Bundesländer abgibt. Nach langen Diskussionen stellte Daniel Günther heute vor, welche Lockerungen für Schleswig-Holstein gelten:

Anzeige

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings gibt es neue Regeln: Künftig dürfen sich Angehörige zweier verschiedener Haushalte treffen. Das bedeutet beispielsweise zwei Familien oder zwei Paare oder auch die Bewohner zweier Wohngemeinschaften. Wichtig ist: Abstand halten! Weiterhin sind 1,50 m Pflicht. Zu beachten ist natürlich, dass weiterhin keine Zusammenkünfte mit Risikopatienten stattfinden sollten.

Maskenpflicht

Auch der Mund-Nasen-Schutz muss nach wie vor getragen werden: Beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr.

Gastronomie und Hotellerie

Noch vor Pfingsten soll die Tourismusbranche langsam wieder hochgefahren werden. Ab dem 18. Mai sollen Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein wieder vermietet werden, außerdem dürfen Hotels dann wieder öffnen. Campingplätze können ab dem 18. Mai geöffnet werden.
Auch für die Gastronomie gibt es endlich erste Lockerungen: Ebenfalls ab dem 18. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen. Dabei gibt es keine Kapazitätsgrenzen, jedoch müssen die Betriebe die Abstandsregelung einhalten können und um 22 Uhr schließen.

Tourismus

Ab dem 18. Mai ist es wieder erlaubt, für touristische Zwecke nach Schleswig-Holstein einzureisen. Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt damit. 

Schulen

Einen Normalbetrieb wird es vorerst in den Schulen nicht geben. Dennoch ist geplant, dass ab dem 25. Mai eingeschränkter Präsenzunterricht für Grundschüler stattfinden soll.

Kinderbetreuung

Schritt für Schritt soll auch die Kinderbetreuung ausgeweitet werden. Zunächst die Notbetreuung, dann sollen nach und nach immer mehr Kinder wieder in die Kitas aufgenommen werden. In vier Phasen soll die Kinderbetreuung zurück in den Regelbetrieb gehen. Der Plan ist, dass Kinder mit Förderbedarf und Vorschulkinder ab dem 18. Mai wieder in die Kitas gehen können. Ab dem 1. Juni sollen dann alle Kinder in eingeschränktem Umfang wieder in die Kitas gehen können.

Spielplätze

Seit Montag, den 4. Mai sind Spielplätze in Schleswig-Holstein wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen, wie viele Personen (einschließlich Erwachsener) sich auf den Spielplätzen aufhalten dürfen, hängen vor den jeweiligen Plätzen aus.

Kunst und Kultur

Museen, Ausstellungen und weitere Kulturstätten dürfen unter bestimmten Auflagen (Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen) wieder öffnen. Das Gleiche gilt für Gottesdienste und Gebetsversammlungen.

Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, auch ohne Quadratmeterbegrenzung von 800 qm. Wichtig sind dabei jedoch die Auflagen. Hygienemaßnahmen, Zutrittssteuerung und Abstandsregeln sind in einem Konzept auszuarbeiten und einzuhalten.

Sportbetrieb

Es dürfen weiterhin kontaktarme Sportarten im Freien ausgeführt werden (Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen). Ab dem 18. Mai darf Sport auch in Hallen oder in Fitness-Studios wieder stattfinden, natürlich mit Abstand.

Fussball-Bundesliga

Die 1. und die 2. Bundesliga darf ab der zweiten Mai-Hälfte die Saison wieder aufnehmen und mit Geisterspielen (keine Zuschauer!) die verlorenen Spieltage nachholen.

Veranstaltungen

Großveranstaltungen sind weiterhin bis 31. August untersagt. Allerdings werden Veranstaltungen „mit Sitzcharakter“ mit bis zu 50 Personen ab dem 18. Mai wieder möglich sein – unter Auflagen.

Notbremse
Sollte es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche geben, müssen die Länder wieder zurückfahren und mit den ursprünglichen Bestimmungen aus dem April arbeiten.

Vorheriger ArtikelEin großes Dankeschön
Nächster Artikel75 Jahre Kriegsende