Sich von seinem Zuhause zu trennen, ist nicht leicht. Mit der gewohnten Umgebung verbindet man nicht nur viele schöne Erinnerungen, sondern sie gibt auch Halt und Geborgenheit. Keine*r gibt so etwas gern auf, auch nicht wenn eine eingeschränkte Mobilität zum Auszug zwingt. Liftanlagen sind die Lösung, um das gewohnte Leben in dem eigenen Zuhause zu erhalten.
Die Anschaffung eines Lifts holt wieder ein großes Stück Lebensqualität ins Haus. Männer und Frauen sind im eigenen Heim weiter beweglich. Damit das reibungslos funktioniert, ist es wichtig, sich die jeweilige Konstitution der Anwender*innen vor Augen zu führen. Sie entscheidet darüber, in welche Art Anlage zu investieren ist. Da diese dem Preis eines Kleinwagens gleichkommt, sollte die wirklich passende Lösung gefunden werden – von Aufzug über Treppenlift bis hin zu Hublift oder Plattformlift. „Für gehbehinderte Fußgänger wird ein Lift mit Sitz notwendig sein, für denRollstuhlfahrer die Plattformlösung. Der Lift ist dann ohne fremde Hilfe nutzbar“, sagt Arne Buchholz, Zertifizierter Sachverständiger für Barrierefreies Planen und Bauen.
Genau prüfen
Doch die Erfahrung zeigt: Um das passende Gerät zu ermitteln, braucht es die Kompetenz eines Profis. Deswegen will Buchholz jede*n dafür sensibilisieren, den vermeintlichen Fachmann genauestens zu prüfen. „Den Profi muss das Krankheitsbild des Patienten interessieren, er muss um die Wertsteigerung einer Immobilie mittels Barrierefreiheit wissen, er muss Fördermöglichkeiten und beispielsweise das Mietrecht kennen. Nur so kann er eine fundierte Beratung einschließlich alternativer Einbau- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten“, weiß der Experte. „Der sogenannte Fachmann kennt bestenfalls den Sitztreppenlift des Unternehmens, welches ihn geschickt hat und ist im schlechtesten Fall nur ein guter Verkäufer“, ergänzt Arne Buchholz. Das führt letztlich nicht zur Zufriedenheit bei Kund*innen.
Die Devise heißt: Nicht zum voreiligen Kauf drängen lassen! „Häufig fühlen sich Kaufinteressenten förmlich zur Unterschrift genötigt. Es ist ganz wichtig zu wissen, dass solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können“, erklärt der Sachverständige Arne Buchholz.