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Anzeige | Die Zinsbindungsfrist vieler Baufinanzierungen läuft nach zehn Jahren ab. Angesichts der gestiegenen Zinsen stehen viele Immobilieneigentümer vor der Frage, wie sie ihre Anschlussfinanzierung optimal gestalten. Sven Bargstädt, Spezialist für Baufinanzierung beim Finanzdienstleister Dr. Klein in Büdelsdorf, erklärt, welche Faktoren wie Wertsteigerung, Tilgung und die Wahl zwischen Prolongation und Umschuldung jetzt wichtig sind.

Wer vor rund zehn Jahren Wohneigentum erworben hat, profitierte seinerzeit von außergewöhnlich günstigen Zinsen für die Baufinanzierung. Phasenweise lagen die Zinssätze für eine zehnjährige Zinsbindung sogar unter der Ein-Prozent-Marke. Mittlerweile haben sich die Konditionen jedoch spürbar verändert: Das allgemeine Zinsniveau bewegt sich aktuell deutlich über der Grenze von drei Prozent.

Viele Immobilieneigentümer*innen fragen sich daher besorgt, ob eine Anschlussfinanzierung bezahlbar bleibt. Sven Bargstädt gibt jedoch Entwarnung: Häufig falle die Anpassung der monatlichen Belastung weit weniger drastisch aus als befürchtet, weiß der Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Büdelsdorf. Wer sich rechtzeitig informiert und seine Optionen prüft, kann die Weichen für einen weiterhin tragfähigen Kredit stellen. Drei Kernfaktoren spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Sven Bargstädt ist ein Vollprofi in Sachen Baufinanzierung / Foto: Wittgrefe Fotografie

1. Wertsteigerung des Objekts als Finanzelement

Obwohl das gestiegene Zinsniveau und die allgemeine Inflation Unsicherheit schüren, lässt sich die Ausgangslage nach zehn Jahren nicht mehr mit dem Zustand beim Ersterwerb vergleichen. In den vergangenen Jahren haben die Marktwerte vieler Häuser und Wohnungen erheblich zugenommen. „Diese Wertsteigerung kommt den Eigentümern bei Verhandlungen zugute“, sagt Sven Bargstädt und ergänzt: „Da die Immobilie Banken als Sicherheit dient, führt eine Neubewertung oft zu einer besseren Absicherung des Kredits.“ Je höher der aktuelle Verkehrswert im Verhältnis zur Restschuld ist, desto geringer bemisst das Finanzinstitut das Ausfallrisiko. Das ermöglicht in vielen Fällen spürbar günstigere Konditionen beim Folgevertrag. Hier können Sie sich eine erste Anschlussfinanzierung ausrechnen lassen.

2. Geringere Restschuld und flexiblere Tilgungsanpassung

Über den bisherigen Zinsbindungszeitraum hinweg wurde das Darlehen fortlaufend abgezahlt. „Wer die Niedrigzinsphase genutzt hat, um eine höhere anfängliche Tilgung – beispielsweise zwei bis drei Prozent – zu vereinbaren, steht heute vor einer deutlich reduzierten Restschuld“, weiß Sven Bargstädt aus Erfahrung. Folglich muss ein weit geringerer Betrag nachfinanziert werden.

Hinzu kommt, dass sich über die Jahre häufig das Haushaltseinkommen erhöht hat. Um die monatliche Rate trotz höherer Zinsen im Rahmen zu halten, kann zudem der Tilgungssatz für die verbleibende Laufzeit herabgesetzt werden. Diese Flexibilität hilft dabei, den finanziellen Mehraufwand abzufedern und die monatliche Belastung stabil zu halten.

3. Strategische Optionen: Prolongation vs. Umschuldung

Für die Gestaltung der Folgefinanzierung stehen grundsätzlich zwei Wege zur Auswahl:

  • Prolongation: Der bestehende Kreditvertrag wird direkt bei der bisherigen Hausbank verlängert. Dies ist unkompliziert und erfordert kaum bürokratischen Aufwand, da meist rechtzeitig ein fertiges Angebot vorliegt.
  • Umschuldung: Die Restschuld wird zu einem neuen Kreditinstitut übertragen. Zwar verlangt dieser Schritt die erneute Einreichung aller Bonitäts- und Objektunterlagen, bietet aber bei abweichenden Marktangeboten erhebliches Einsparpotenzial.

Sven Bargstädt empfiehlt Darlehensnehmer*innen daher, nicht vorschnell das bequemste Angebot der Hausbank anzunehmen. Ein umfassender Konditionsvergleich vor Ablauf der Zinsbindung ermöglicht es, die Finanzierungsstruktur optimal an die aktuelle Lebenssituation anzupassen und langfristig Kosten zu sparen.

Sie haben Fragen zur Anschlussfinanzierung? So erreichen Sie Sven Bargstädt – eine Onlineberatung per Video ist ebenfalls möglich: 

Dr. Klein in Büdelsdorf
Fehmarnstraße 20, Büdelsdorf
Tel.: 04331 / 437 01 16
Mobil: 0172 / 451 53 29
E-Mail: sven.bargstaedt@drklein.de

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