Weiterzukommen, etwas Neues zu versuchen und Zufriedenheit erlangen – das beschäftigt die Menschen während ihrer aktiven Jahre auf dem Arbeitsmarkt. Viele möchten deswegen den Weg der Weiterbildung gehen. Doch, wo fängt er an, wie holprig sind die ersten Schritte und wann erreicht man das Ziel? Der Wegweiser ist die Weiterbildungsberatung in Schleswig-Holstein.

Unterschiedliche Ziele

Das Angebot der Weiterbildungsberatung in Schleswig-Holstein ist kostenfrei, unabhängig und anbieterneutral. Für Interessierte hat das den Vorteil, dass ihre Berater*innen auf ein umfangreiches Angebot an Möglichkeiten zurückgreifen können. Die Ziele der Interessierten sind dabei unterschiedlich. Während die einen Unterstützung für ihre beruflichen Aufstiegschancen suchen, möchten sich andere auf ihre neuen Aufgaben im aktuellen Job bestmöglich vorbereiten. Wieder andere haben das Bedürfnis, sich beruflich neu zu orientieren oder auch etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Die richtige Weiterbildung nützt in vielen verschiedenen Situationen rund um das Arbeitsleben. Die Unterstützung der Weiterbildungsberatung können Interessierte an insgesamt 16 Standorten im Land wahrnehmen. Das Angebot richtet sich primär an Beschäftigte und Selbständige, aber auch Arbeitslose können die Dienste in Anspruch nehmen.

Bildungsprämie nutzen

Ein Angebot zu finden, ist der erste Schritt, doch auch die finanziellen Stolpersteine müssen aus dem Weg geräumt werden. Die Berater*innen kommen auch in diesem Fall zum Einsatz. Sie zeigen die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung auf – vom Weiterbildungsbonus Pro bis zur Bildungsprämie, vom Aufstiegs-BAföG bis zu Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur. Die Bildungsprämie läuft aktuell noch bis zum 31. Dezember. Gutscheine für Fortbildungen können bis zu diesem Datum ausgestellt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die daraus angehende Fortbildung spätestens am 30. Juni 2022 starten muss. Wer Interesse hat, erreicht die zuständigen Mitarbeiter*innen über die gängigen Kommunikationskanäle, aber auch über Dienste wie WhatsApp, Signal und Threema. Dienstagabends wird eine Spätberatung von 17 bis 20 Uhr angeboten. Die Weiterbildungsberatung bietet auch kostenlose Online-Seminare zu finanziellen Fördermitteln und zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) an.

>> www.weiterbilden-sh.de
Das Beratungsnetz Weiterbildung wird gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Wie wirksam eine Beratung sein kann, zeigen die folgenden Fallbeispiele aus der Praxis:

Das engagierte Team der Weiterbildungsberatung in Schleswig- Holstein berät kostenfrei, unabhängig und anbieterneutral.

Fallbeispiel 1

Eine Kauffrau für Büromanagement ist 23 Jahre alt und möchte online eine Fortbildung zur Sportbetriebswirtin machen. Sie fragt bei der Weiterbildungsberatung nach, ob es dafür Fördermittel gibt. Theoretisch wäre sie anspruchsberechtigt für das Aufstiegs BAföG. Da sie sehr jung ist, fragt die Beraterin nach ihrer Abschlussnote. Diese ist sehr gut und da sie noch unter 24 Jahre alt ist, empfiehlt die Beraterin ihr, einen Antrag auf ein Weiterbildungsstipendium zu stellen. Durch dieses erhält sie 8.000 Euro für Weiterbildungen, die sie innerhalb von drei Jahren aufbrauchen kann.

Fallbeispiel 2

Eine Pädagogin arbeitet als ambulante Betreuerin und sucht nach einer passenden Fortbildung. Sie interessiert sich für die Themen Entspannung oder etwas mit Pferden, wodurch sie sich für ihre Klient*innen einen Mehrwert erhofft. Die Beraterin weist sie auf das Gut Wittmoldt bei Plön hin. Dort wird eine „pädagogische Förderung mit Pferden“ angeboten. Auf Rat der Beraterin stellt die Pädagogin den Antrag für den Weiterbildungsbonus Pro. Der Arbeitgeber hat ihr bereits zugesagt zehn Prozent der Fortbildungskosten zu übernehmen, dann übernimmt das Land SH bei diesem Fördermittel 90 Prozent der Seminarkosten (Maximalzuschuss des Landes liegt bei 1.500 Euro) .

Fallbeispiel 3

Eine Teilzeit-Beschäftigte ist 39 Jahre alt und sucht nach Zuschüssen für ihr Fernstudium als Betriebswirtin, das sie bereits begonnen hat. Fortbildungen, die bereits begonnen haben, können in der Regel nicht mehr bezuschusst werden. Ausnahme ist hier das Aufstiegs-BAföG. Das empfiehlt ihr die Beraterin, da die 39-Jährige über eine Ausbildung verfügt und ihr Fortbildungsziel ein staatlich anerkannter Abschluss ist. Daher ist das AFBG das Fördermittel der Wahl. Außerdem ist es altersunabhängig.

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